Beschreibung
Innovative Ideen gibt es viele, sei es das Start-Up mit neuen, möglicherweise sogar disruptiven Lösungsansätzen, oder das bereits etablierte Unternehmen bei der Erschließung eines neuen Geschäftsfeldes. Ob aus einer innovativen Idee jedoch ein marktreifes Produkt oder ein Geschäftsmodell wird, hängt oft davon ab, ob und wie diese Idee geschützt werden kann.
In der anwaltlichen Beratungspraxis stellt sich bei Wirtschaftsunternehmen jeder Art und Größe, vom Start-Up in der Gründungsphase bis zum Joint-Venture internationaler Großkonzerne, stets dieselbe Frage, wenn es um die Umsetzung einer innovativen Idee geht: Wie lässt sich diese Idee, noch bevor sie zu einem marktfähigen Produkt gereift ist, vor dem Zugriff und der Übernahme durch Unberechtigte schützen. Eine mehr oder weniger undifferenzierte Angst vor „Ideenklau“ plagt dabei Start-Ups bei Verhandlungen mit Inkubatoren und Investoren, sowie mittelständische Unternehmen und Großunternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten oder Joint Ventures gleichermaßen. Zum Schutz vor „Ideenklau“ wird dann oftmals erst mühsam und langwierig um den Abschluss einer Verschwiegenheitsverpflichtung gerungen, bevor die eigentliche Sacharbeit beginnen kann.
Diese Veranstaltung soll den Teilnehmern zunächst ein Gefühl dafür geben, wofür das deutsche Recht qua Gesetz bereits Schutz bietet, ob und in welchen Situationen Know-How, Ideen, sowie deren Ausdruck bzw. Umsetzung geschützt sind. Dabei werden sowohl die Situation des Mitarbeiters, der mit großem Know-How und Wissen ausgestattet das Unternehmen verlässt, als auch das Herantreten an einen Investor oder strategischen Partner betrachtet. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auch der Verschwiegenheitsverpflichtung, dem sog. non-disclosure-agreement (NDA) geschenkt. Denn auch ein NDA kann sich in vielen Fällen als lückenhaft oder gar im Einzelfall als unanwendbar herausstellen. Worauf die Vertragsparteien achten sollten und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt zeigt diese Veranstaltung anhand anschaulicher Beispiele auf.
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Ort
BridgehouseLaw Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- WESTGATE -
Habsburgerring 2
50674 Köln